PETERANWALT kämpft für Ihre Rechte.

PETERANWALT vertritt als spezialisierte Anwaltskanzlei ausschliesslich Opfer von Unfällen und ärztlicher Fehlbehandlung und hilft diesen bei der Durchsetzung ihrer haftpflicht- und versicherungsrechtlichen Ansprüche (Haushaltschaden, Erwerbsschaden, Rentenschaden, Erschwerung des wirtschaftlichen Fortkommens, Genugtuung, Heilbehandlung, Taggeld, Invalidenrente, Hilflosenentschädigung, Integritätsentschädigung, Invaliditätskapital etc.).
PETERANWALT setzt sich unter anderem für faire Begutachtungen und Verfahren (Art. 29 Abs. 2 BV und Art. 6 Abs. 1 EMRK) ein, weil Versicherungsansprüche nur durch Gewährung der Fairnessrechte richtig und gerecht festgestellt werden können.

